1. Nothelferkurs absolvieren (nicht älter als 6 Jahre)
2. Lehrnfahrgesuchsformular ausfüllen
3. Sehtest beim Optiker machen
4. Das ausgefüllte Formular (siehe Nr.2) plus Farbfotos auf
Gemeinde bestätigen lassen
5. Mit der gelben Zulassungskarte vom Strassenverkehrsamt die
Theorieprüfung absolvieren
6. Sich bei uns für die Fahrstunden anmelden
7. Verkehrskundeunterricht (VKU) 4 Abende à 2 Stunden
8. Praktische Prüfung bestehen
9. Erhalt des Führerausweises auf Probe
10a. Wer vor dem 31.12.2019 eine Führerausweis auf Probe erworben hat, muss 1 WAB-Kurs besuchen.
(innert 3 Jahren)
10b. Wer
nach dem 31.12.2019 eine Führerausweis auf Probe erworben hat, muss 1 WAB-Kurs besuchen. (innert 1 Jahr)
11. Erhalt des definitiven Führerausweises